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VK Bund, 18.05.1999 - VK 2-08/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge; Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge; Ausschreibung des Umzugs der Bundesrepublik Deutschland; Vorbeugung der unbefugten ...
- Bundeskartellamt
Vergabe eines Umzugs - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Bund, 18.05.1999 - VK 2-08/99
- VK Bund, 28.05.1999 - VK 2-08/99
Wird zitiert von ... (8)
- VK Bund, 20.12.1999 - VK 1-29/99
Lagerhaltung, Versand und EDV-technische Verarbeitung von Informations- und …
Daher sind nicht erstmals im Nachprüfungsverfahren besonders schwierige Rechtsprobleme aufgetreten, die die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig gemacht hätten (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.05.1999, VK 2 - 8/99, S. 1; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.10.1999, VK 1 - 25/99, S. 25). - VK Brandenburg, 08.03.2007 - 2 VK 4/07
Contracting-Verträge eines Sektorenauftraggebers
Dieser Ausnahmetatbestand zu der umfassend geltenden allgemeinen Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber, öffentliche Aufträge nach einem geregelten Vergabeverfahren zu vergeben, ist aber eng auszulegen (VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 1999 - VK 2-8/99) und greift jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber, wie vorliegend, auch Leistungen nachfragt, die im Allgemeinen einer Ausschreibungspflicht unterliegen. - VK Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - VK 5/04
fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss
Aus den in beiden Rechtsvorschriften enthaltenen Rechtsgrundsätzen ergibt sich für das Verfahren vor der Vergabekammer, dass Aufwendungen für von der Vergabebehörde bestellte Rechtsanwälte nur in Ausnahmefällen zu erstatten sind (ebenso OLG Koblenz, 1 Verg. 3/00; VK Bund, VK 2-8/99, S. 10).
- VK Bund, 11.11.2004 - VK 1-207/04
Vergabe der Architektenleistungen
- VK Bund, 17.07.2000 - VK 1-13/00
Beschaffung von Einsatzanzügen
Deshalb sind nicht erstmals im Nachprüfungsverfahren besonders schwierige Rechtsprobleme aufgetreten, die die Zuziehung eines Rechtsanwalts notwendig gemacht hätten (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.05.1999, VK 2 - 8/99; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.10.1999, VK 1 - 25/99). - VK Rheinland-Pfalz, 10.06.2003 - VK 10/03
Wie berechnet sich der Gesamtauftragswert?
Koblenz, 1 Verg. 3/00, S. 4 ff.; Vergabekammer des Bundes, VK 2-8/99, S. 10). - VK Bund, 18.10.1999 - VK 1-25/99
Bau und Finanzierung eines Verwaltungsgebäudes
Deshalb sind nicht erstmals im Nachprüfungsverfahren besonders schwierige Rechtsprobleme aufgetreten, die die Zuziehung eines Rechtsanwalts notwendig gemacht hätten (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.05.1999, VK 2 - 8/99, S. 11). - VK Rheinland-Pfalz, 25.04.2003 - VK 5/03
Kann eine Rüge wirksam telefonisch erhoben werden?
Aus den in beiden Rechtsvorschriften enthaltenen Rechtsgrundsätzen ergibt sich für das Verfahren vor der Vergabekammer, dass Aufwendungen für von der Vergabebehörde bestellte Rechtsanwälte nur in Ausnahmefällen zu erstatten sind (ebenso Vergabekammer des Bundes, VK 2-8/99, Seite 10).